Aufnahmebedingungen

Wir sind eine behördlich genehmigte Hundepension und haben daher einige Auflagen zu erfüllen, die letztlich auch dem Schutz Ihres Hundes zugute kommen.

Sollten Sie Impfgegner sein, so haben Sie sicherlich gute Gründe. Allerdings ist eine Unterbringung bei uns dann ausgeschlossen.  Bitte haben Sie Verständnis, dass dies eine nicht diskutable Aufnahmebedingung ist. Ebenso verhält es sich mit dem Thema Kastration erwachsener Rüden.  Auch hier  respektieren wir andere Auffassungen, nur hilft das nun einmal nicht im Zusammenleben einer täglich anders zsammengesetzten Hundegruppe. In solchen Fällen sind Sie einfach bei anderen Betreuungsformen besser aufgehoben.

Hier die kompletten Aufnahmebedingungen zu Ihrer Vorab-Information.  Wir werden Ihnen dies beim Kennenlerntermin aber auch noch persönlich erklären:

Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen anknurrt oder der sogenannnten Kampfhundeverordnung unterliegt. Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen. Die  Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen, Läusen o. ä.

Da auch Magen-Darm-Erkrankungen durch eine Infektion verursacht sein können, müssen diese durch einen Tierarzt auf eine mögliche Ansteckungsgefahr für die anderen Pensionshunde hin abgeklärt werden, wenn der Hund vor dem Pensionsaufenthalt daran erkrankt.

Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgenden Impfungen haben: S H L T P (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose). In den Wintermonaten muss der Hund zusätzlich eine Impfung gegen „Zwingerhusten“ (Parainfluenza) vorweisen können. Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen. Wir respektieren, dass manche Hundebesitzer Impfungen ablehnen, bitten gleichzeitig aber auch um Verständnis, dass aufgrund der uns behördlich auferlegten Vorgaben nicht geimpfte Hunde weder in die Hundepension noch in die Hundeschule aufgenommen werden dürfen! Wir stehen Ihnen bei Fragen hierzu zur Verfügung, gleichwohl: Es gibt keinen Gestaltungsspielraum.

Des Hundezentrum praktiziert Gruppenhaltung. Läufige Hündinnen können wir mit Rücksicht auf die anderen Hunde nicht aufnehmen, da dies selbst für kastrierte Rüden zu einer unerträglichen Situation führt. Bitte stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Ihre Hündin während des geplanten Aufenthaltes nicht läufig werden kann. Sollte dies dennoch passieren, muss sie – auch im Interesse des Hundes – unverzüglich abgeholt werden, gegebenenfalls durch eine zuvor von Ihnen bestimmte Person. Sollte dies nicht geschehen, erheben wir wegen des Mehraufwands einen zusätzlichen Betrag von 50,-€ pro Aufenthaltstag.

Wir nehmen keine geschlechtsreifen, unkastrierte Rüden in unsere Gruppe auf. Wir kennen unsere Stammgäste und können daher pauschal und ohne ihren Hund kennengelernt zu haben im Voraus sagen, dass wir einen unkastrierten Rüden nicht in die bestehende Gruppe integrieren können. Auch wenn es bei Ihnen auf den Spaziergängen klappt und Ihr Hund wirklich sozialverträglich ist: Das Zusammenleben mit Rüden, die nicht zur eigenen Familie gehören, unterliegt eigenen Gesetzen – und Testosteron ist da ein Faktor, der für einige Unruhe sorgt. Im 24-Stunden-Zusammenleben mit unbekannten Artgenossen könnte das nur mit viel Reglementierung funktionieren, und wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir das mit Rücksicht auf die Ruhe in unserer Gruppe nicht machen möchten.

Darüber hinaus können Hunde, die mit anderen Artgenossen eher unverträglich sind, im Sinne der anderen Gasthunde nur nach Absprache aufgenommen werden.

Alte, schwache, kranke Hunde

Wir bitten um Rücksichtnahme für Ihren Hund. Ältere oder kranke, geschwächte Hunde brauchen mehr Ruhe und sind dem Herumtoben der Jüngeren oft nicht mehr gewachsen.

Erst recht gilt dies für Hunde, die noch nie von Zuhause fort waren. Sie nun im Alter von elf, zwölf Jahren zum ersten Mal überhaupt in eine Pension zu geben, wird in der Regel den Hund überfordern. Wie heißt es doch: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht.“ 

„Da muss der Hund durch!“, mag manch einer sagen – dieser Meinung sind wir nicht. Wir verstehen uns nicht als eine Art „Gepäckaufbewahrung“, sondern wir haben die Verantwortung für uns anvertraute Lebewesen und diese nehmen wir ernst. „Sie sind aber wählerisch!“, habe ich auch schon vorgeworfen bekommen. Ja, das sind wir wohl – aber ganz nüchtern betrachtet dient das ja dem Wohl der Hunde, und wer seinen Hund liebt, wird genau das wohl auch von seinem Hundebetreuer erwarten: Nicht die Betreuungsgebühr im Blick zu haben, sondern, dass es dem jeweiligen Hund möglichst gut geht, wenn er einmal nicht bei seinen gewohnten Menschen sein kann.

Es ist gut, dass es unterschiedliche Betreuungsformen gibt: Dogwalker, Hundetagesstätten mit Gruppenhaltung, Einzelbetreuung von anderen Hundehaltern oder manchmal sogar die Hundepension mit Einzelunterbringung – je nach Bedürfnissen des Hundes.

In diesem Sinne hoffen wir auf Ihr Verständnis, wenn wir Ihnen irgendwann einmal sagen müssen, dass wir nicht die richtige Betreuung für Ihren Hund sind. Manchmal haben wir einen anderen Blickwinkel, und letztlich müssen wir uns ja auch der Situation gewachsen sehen.