1. Pensionsvertrag

1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Hundepension Reichertshofen wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Hundepension Reichertshofen weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der Pension ausgehängt, und der Inhaber der Pension weist jeden Hundehalter auf diesen deutlich sichtbaren Aushang hin. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Pension gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Pension „Mein Hundehotel“ einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Die Hundepension  Reichertshofen gewährleistet, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.

1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension Reichertshofen unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension Reichertshofen  der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichen kann.

1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der
Pension eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

1.6 Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.5 genannten Fälle erfasst.

1.7 Sollte der Hund während eines Aufenthalts durch sein Verhalten den Betriebsablauf nachhaltig stören, behält sich die Hundepension vor, diesen Hund künftig nicht mehr zu betreuen, selbst wenn weitere Aufenthalte bereits vereinbart wurden.

2. Aufnahmebedingungen

Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen anknurrt oder der Kampfhundeverordnung unterliegt.

Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen, des Weiteren müssen die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Sollte der Hund in einem außergewöhnlich schlechten Pflegezustand sein, so dass auch eine Beeinträchtigung der anderen Hunde nicht auszuschließen ist, behält sich die Pension „Mein Hundehotel“ vor, den Hund nicht anzunehmen. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgenden Krankheiten haben: S H L T P Pi (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose, Parainfluenza). Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen.

Läufige Hündinnen können aufgrund der Gruppenhaltung in der Hundepension Reichertshofen nicht betreut werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension verschweigen, wird für die dann
auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes in der Pension  läufig werden, ist sie zwingend innerhalb von 24 Stunden von einer vorher benannten Person abzuholen. Andernfalls wird aufgrund des Mehraufwandes ein zusätzlicher Unkostenbeitrag in Höhe von 50 € pro Aufenthaltstag erhoben.

3. Tierarztkosten/Tierheim

3.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

3.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die unter 2. genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension Reichertshofen berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Die HundepensionReichertshofen übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.

3.3 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund spätestens nach 7 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Hundepension Reichertshofen ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

3.4 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Hundepension Reichertshofen übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

4. Pensionspreise
4.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, die Unterbringungskosten gemäß der Preisliste zu zahlen, die bei Vertragsabschluss gültig ist. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die Preisliste ist als Aushang in der Hundepension Reichertshofen und auf der Internetseite
www.hundezentrum-reichertshofen.de einsehbar. Hierin sind auch eventuelle Zuschläge sowie Preisnachlässe dargestellt.

4.2 Der Pensionspreis ist im Voraus, spätestens bei der Abgabe des Hundes zum Aufenthalt zu entrichten. Üblicherweise ist im Vorfeld eine Anzahlung zu zahlen.

4.3 Bricht der Hundebesitzer den Vertrag während der Pensionszeit ab, so ist die vereinbarte Vergütung dennoch in voller Höhe zu zahlen.

4.4 Dem Hundebesitzer ist bekannt, dass läufige Hündinnen aufgrund der Gruppenhaltung keinesfalls in Pension genommen werden können. Er hat sicherzustellen, dass die Hündin während des Aufenthaltes nicht läufig werden kann. Sollte die Hündin dennoch während des Aufenthaltes läufig werden, erheben wir wegen des Mehraufwands einen zusätzlichen Betrag von 50,-€ pro Aufenthaltstag.

5. Annahme- und Ausgabezeiten der Pensionshunde

·         montags bis freitags von 7.00-10.00 Uhr und von 15.00-19.00 Uhr

·         samstags 8.00-9.00 sowie 17.00-19.00 Uhr

·         sonn- und feiertags nur nach vorheriger Absprache zwischen 8.00-10.00 Uhr.

Annahme und Ausgabe der Pensionshunde außerhalb dieser Zeiten sind nur ausnahmsweise und nach vorheriger Absprache sowie gegen Aufpreis möglich.

6. Futter

Das Trocken-, bzw. Nassfutter ist in den Preisen enthalten, jedoch empfehlen wir bei Hunden, die nur für wenige Tage bei uns sind, das eigene Futter mitzubringen, um einen unnötigen Futterwechsel zu vermeiden.

7. Anmeldung

Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich (Fax, Post oder E-Mail) oder auch persönlich erfolgen. Bei der Erstanmeldung ist ein Aufnahmevertrag mit Angaben zu eventuellen Krankheiten und Besonderheiten auszufüllen. Dieser Vertrag muss bei Folgebuchungen nicht erneut ausgefüllt werden, die Buchung ist ebenso verbindlich.

Auf Grund der geringen Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung unsererseits behalten wir uns das Recht vor, bei Absagen der gebuchten Termine Schadensersatzforderungen in Höhe von 25% bis zu 100% (je nach Zeitraum der Absage) des geplanten Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen.

Die Schadensersatzfristen sind folgendermaßen gestaffelt: 1-3 Tage 100%, 4-8 Tage 50% und bei 9-28 Tage 25%. Außerhalb dieses Zeitraums wird nach schriftlicher Bestätigung Ihrer Buchung durch uns bei Rücktritt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.

8. Haftung
Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung.

Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mitarbeiter beruhen.

Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt.
In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Hundepension Reichertshofen schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9. Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist Reichertshofen, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die für den Sitz von „Mein Hundehotel“ örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. Die Hundepension Reichertshofen kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

Stand: 01.04.2020